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Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen eines Jahres blickt man gern zurück. Dazu lädt auch die IHK Kassel-Marburg ein und lässt mit ihrem digitalen Jahresblick die vergangenen zwölf Monate Revue passieren. Mehr dazu lesen Sie in unserer ersten TOP-Meldung.

Damit Sie gut vorbereitet in das neue Jahr starten können, informiert Sie dieser Newsletter über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel. Erfahren Sie dazu mehr in unserer zweiten TOP-Meldung.

Außerdem haben wir Wissenswertes aus den von Ihnen gewählten Themengebieten für Sie zusammengestellt.

Den nächsten Newsletter erhalten Sie am 6. Januar 2026.

❇ Kommen Sie wohlbehalten ins neue Jahr! Für 2026 wünschen wir Ihnen Glück, Gesundheit sowie viel Erfolg für all Ihre Vorhaben ❇


Viele Grüße
Ihr Newsletter-Team der IHK Kassel-Marburg
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IHK veröffentlicht Jahresblick 2025
Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel
Equal-Pay: Eine einzige Vergleichsperson ist ausreichend für die Vermutung einer Benachteiligung
Irreführende Werbung: Bei Preisnachlässen muss die Bezugsgröße klar erkennbar sein
TOP-Meldungen
Kompakt und digital
Désirée Derin-Holzapfel und Dr. Arnd Klein-Zirbes
IHK veröffentlicht Jahresblick 2025

Mit ihrem digitalen Jahresblick 2025 lässt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg die vergangenen zwölf Monate Revue passieren.

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Auf einen Blick
Eine Uhr, bei der man das Uhrwerk und den Schriftzug Update sieht
Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel

Das neue Jahr startet mit zahlreichen gesetzlichen Neuerungen, die für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend sein können. Manche schaffen Entlastung und eröffnen Chancen, andere bringen zusätzliche Pflichten und mehr Bürokratie. Wir zeigen, worauf sich Betriebe einstellen müssen.

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Recht
BAG-Urteil
Equal-Pay: Eine einzige Vergleichsperson ist ausreichend für die Vermutung einer Benachteiligung

Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Landgerichts Köln
Irreführende Werbung: Bei Preisnachlässen muss die Bezugsgröße klar erkennbar sein

Gemäß einem Urteil des Landgerichts Köln dürfen Händler bei Preisnachlässen nicht auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers Bezug nehmen, wenn dies für Verbraucher nicht eindeutig erkennbar ist.

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