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IHK-Newsletter | 14.09.2021
Kassel-Marburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können nun auch onlineHeimat shoppen. In unserer Top-Meldung finden Sie eine Übersicht an lokalen Initiativen, die bereits für ihre Kommune oder ihren Landkreis eine Plattform aufgebaut haben, über die digitale Gutscheine oder Produkte regionaler Unternehmen verkauft werden. Die Übersicht wird kontinuierlich erweitert.
Zudem haben wir die neuesten IHK-Wirtschaftsinformationen aus den von Ihnen gewählten Themengebieten für Sie zusammengestellt.
Potenzielle Kunden informieren sich zunehmend über Produkte im Internet und nutzen verstärkt Onlineangebote. Neben den großen, bekannten Verkaufs-Plattformen gibt es deutschlandweite sowie regionale Online-Initiativen, auch in Nordhessen und der Region Marburg.
Aus Nordhessen und Marburg freuen sich 27 Kommunen über das Innenstadtbudget des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“. Es wird vergeben für besonders innovative und nachhaltige Maßnahmen zur Belebung der Stadtzentren und Ortskerne. Zudem hat die Stadt Eschwege den dritten Platz bei der Vergabe des sogenannten Kommunalpreises belegt.
Für alle Unternehmer, die Pensionsrückstellungen oder Betriebsrenten in ihrer Bilanz haben oder die eine Firma übergeben wollen, bietet die IHK eine kostenfreie Veranstaltung an.
Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung am 25. August 2021 beschlossen. Im Fokus der Novelle steht die primär rechtstechnische Anpassung des nationalen Außenwirtschaftsrechts an die neue EU-Dual-Use-Verordnung zum 1. September 2021. Offizielle Pressemitteilung des BMWi
Die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer auf dem IHK-Ursprungszeugnis ist verpflichtend. Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie die Steuernummer des ägyptischen Importeurs ist freiwillig.
Für alle Eltern von ab dem 1. September 2021 geborenen Kindern sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nun mehr Teilzeitmöglichkeiten sowie Erleichterungen beim Elterngeldbezug vor.
Das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) ist am 12. August 2021 in Kraft getreten. Dadurch soll mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmen erreicht werden.