Online-Shop

Funktionalität muss monatlich überprüft werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit Urteil vom 9. März 2023 (Az.: 6 U 36/22) entschieden, dass der Betreiber eines Online-Shops die Funktionalität seiner Webseite (hier: Link zu OS-Schlichtungsplattform) mindestens einmal im Monat überprüfen muss. Hält er diese Pflicht ein, liegt kein schuldhafter Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung vor.
In diesem Fall ging es um einen eBay-Händler, der in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abgegeben hatte, einen klickbaren Link zur OS-Schlichtungsplattform zu setzen und in Zukunft nicht mehr dagegen zu verstoßen. Die Klägerin sah einen Verstoß und forderte die vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR ein. 
Das OLG Schleswig verneinte einen schuldhaften Verstoß und wies die Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe ab, da die notwendige Linksetzung mindestens einmal im Monat durch den eBay-Händler überprüft worden und daher die Kontrolldichte ausreichend war.