E-Mail-Werbung

Einwilligung kann mit der Zeit erlöschen

Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: 161 C 12736/22) entschieden, wie lange Bestandskunden nach der letzten Transaktion angeschrieben werden dürfen beziehungsweise wie lange eine Einwilligung gültig ist: 
Nach den Umständen des Einzelfalls könne das Erlöschen einer ursprünglich erteilten Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung anzunehmen sein, so das Gericht. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von vier Jahren ein Account, bei dessen Erstellung ein Newsletter abonniert wurde, nicht mehr genutzt und in Kenntnis hiervon auch keine weitere Werbung übersandt worden sei.   
Der Werbende müsse sich dann vor der neuerlichen Zusendung von E-Mail-Werbung bei dem Empfänger erkundigen, ob die ursprüngliche Einwilligung fortbestehe.  
Das Urteil ist hier abrufbar.