ATLAS-Ausfuhranmeldung

Zoll: Neue Pflichtfelder (Ursprungsland)

In der ATLAS-Teilnehmerinformation 0426/23 teilt die Generalzolldirektion Folgendes mit: Mit der Umstellung auf AES 3.0 ist in Deutschland das Datenelement „Ursprungsland“ D.E. Nr. 16 08 000 000 nach Anhang B UZK-DA, neben der Angabe der Versendungsregion, anzumelden.
Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen.
Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.
Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wird hierzu bei nächster Gelegenheit angepasst.
(DIHK)