Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM)

PEM: Anwendung der Übergangsregeln

Die EU-Kommission hat am 10. Februar 2023 im EU-Amtsblatt C 51 eine neue Mitteilung 2023/C 51/01 zur Anwendung der Übergangsregeln (Transitional Rules) für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) veröffentlicht.
Die Tabelle 1 der oben genannten Mitteilung stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung mit den neuen Transitional Rules in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone dar. Damit eine diagonale Kumulierung mit einem dritten Partner zulässig ist, müssen alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern mit einem „X“ markiert sein. Die Tabelle 2 enthält das Datum der Anwendbarkeit der diagonalen Kumulierung auf Basis der neuen Regeln. Neu hinzugekommen sind die Kumulierungsmöglichkeiten zwischen diversen Staaten des Balkans und Moldawien zum 1. Februar 2023.
(DIHK)