Auf einen Blick

Außenwirtschaft Aktuell - März 2023

EU – Importsystem ICS 2 – Phase 2

Am 1. März 2023 hat die zweite Phase der Einführung des neuen EU-Importsystems (Import Control System ICS) begonnen. Betroffen sind die Luftfracht sowie Kurier-, Express- und Postdienste (KEP). Für die ESumA sind zusätzliche Datenangaben (u.a. HS-Unterpositionen, Warenbeschreibungen) nötig. Diese sind in erster Linie durch die Versender bzw. die Transportdienstleister zu erbringen. In diesem Zusammenhang werden die Versender/Dienstleister ggf. auch auf Importunternehmen in Deutschland zugehen, um die geforderten Daten sowie in den meisten Fällen die EORI des Warenempfängers zu erhalten. Zum 1. März 2024 startet Phase 3 des ICS2. Dann wird die ESumA auch für alle übrigen Transportarten (See, Straße, Schiene) verpflichtend. (Zoll/IHK)

EU/Indien – Neuen Handels- und Technologierat eingerichtet

Die EU und Indien haben am 6. Februar 2023 einen neuen Handels- und Technologierat (Trade and Technology Council, TTC) gegründet. Die Ministertreffen des Rates werden mindestens einmal jährlich zu Themen wie Konnektivität, grünen Technologien und widerstandsfähigen Lieferketten stattfinden. Der TTC umfasst drei Arbeitsgruppen:
  • Strategische Technologien, digitale Governance und digitale Konnektivität: Digitale Konnektivität, künstliche Intelligenz, 5G/6G, Hochleistungs- und Quantencomputer, Halbleiter, Cloud-Systeme, Cybersicherheit, digitale Kompetenzen und digitale Plattformen.
  • Grüne und saubere Energietechnologien: Grüne Technologien, einschließlich Investitionen und Normen, wobei der Schwerpunkt auf Forschung und Innovation liegt. 
  • Handel, Investitionen und widerstandsfähige Wertschöpfungsketten: Widerstandsfähigkeit von Lieferketten und Zugang zu wichtigen Komponenten, Energie und Rohstoffen, sowie Beseitigung von Handelshemmnissen.

EU/Kanada – CETA-Abkommen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 20. Januar 2023 wurde das „Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2023“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit seit dem 21. Januar 2023 in Kraft. (DIHK)

EU/Vereinigtes Königreich – Einigung in der Irlandfrage

Die am 27. Februar 2023 verkündete Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in der Nordirlandfrage löst Erleichterung in der deutsch-britischen Wirtschaft aus. Die Bedeutung dieser Einigung geht weit über Nordirland hinaus. Wichtig ist nun, dass diese Einigung von allen relevanten politischen Akteuren im Vereinigten Königreich mitgetragen wird. Nur so wird die Möglichkeit geschaffen, ein neues Kapitel für die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beginnen. Die Wirtschaft auf beiden Seiten des Kanals braucht verlässliche Rahmenbedingungen, die auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt basieren, um gemeinsam die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Mit dieser Einigung wird u. a. auch eine engere Forschungszusammenarbeit in Gesamteuropa wieder möglich, denn diese lag in Teilen aufgrund der Nordirlandthematik auf Eis. Darüber hinaus hofft die deutsch-britische Wirtschaft, dass mit diesem möglichen neuen Kapitel der Beziehungen nun für eine Vielzahl von anderen Themenkomplexen, wie z. B. kurzfristige Entsendungen von Mitarbeitern, zielführende Lösungen zum Wohle aller Beteiligten erarbeitet werden können. (AHK London)

EU/Russland – Zehntes Sanktionspaket in Kraft

Am Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine, dem 24. Februar, hat der Europäische Rat ein zehntes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das die Verantwortlichen weiter unter Druck setzen soll. Die neuen Regeln gelten zusätzlich zu den bisherigen Verboten.
Erneut wurden unter anderem Maßnahmen gegen Personen und Organisationen sowie Wirtschaftssanktionen verabschiedet.
Im Wesentlichen umfasst das neue Paket folgende Kernpunkte:
Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Individualsanktionen belegt, ihre Vermögenswerte in der EU eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Betroffen sind unter anderem Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete, führende Vertreter von Regierung, Militär und russischer sowie iranischer Rüstungsindustrie oder Verantwortliche für die Entführung ukrainischer Kinder nach Russland.
Verschärft wurden erneut die Regelungen für den Handel mit Russland. Neben einer Ausweitung der Exportverbote für Dual-Use- und Advanced-Tech-Güter sowie des Luftfahrembargos gilt nun ein Transitverbot für Dual-Use-Güter in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet. Zudem wurden neue Importverbote für Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi verhängt – Produkte, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt.
Zusätzliche Sanktionen gelten unter anderem auch für den Finanzsektor und russische Medien. Darüber hinaus dürfen russische Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz in Russland keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden und keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung gestellt bekommen.
Details zu diesen und weiteren Maßnahmen können Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission nachlesen. Fragen und Antworten finden Sie in englischer Sprache auf der Website der EU-Kommission. Die Verordnung wurde am 25. Februar. im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zudem bietet die Bundesregierung eine gute Zusammenfassung des neuen Sanktionspaketes und der vorangegangenen Beschlüsse auf ihrer Website. (DIHK)

Ghana – Umstellung bei Zollpräferenznachweisen von „EUR.1“ auf REX zum 20. August 2023

Der deutsche Zoll teilte mit, dass bei Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU ab dem 20. August 2023 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt wird:
"Das Ursprungsprotokoll Nr. 1, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L 350 vom 21. Oktober 2020, zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits ist seit dem 20. August 2020 in Kraft.
Art. 17 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 sieht vor, dass eine Präferenzbegünstigung für Einfuhren aus Ghana durch Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nur während eines Zeitraums von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Protokolls möglich ist, danach ist eine Präferenzgewährung nur noch auf Basis einer Ursprungserklärung möglich.
Gleichzeitig dürfen Ursprungserklärungen für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung überschreitet, nach Ablauf der drei Jahre nur noch durch einen nach den ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer ausgefertigt werden.
Ab dem 20. August 2023 wird für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU die Zollpräferenzbehandlung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gewährt, sofern Folgendes vorgelegt wird:
Eine Ursprungserklärung, die ausgefertigt wird von: 
  • jedem Ausführer für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro nicht überschreitet; oder
  • von einem nach Ghanaischem Recht registrierten Ausführer für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse mit einem Wert von mehr als 6.000 Euro enthalten.
In den in Art. 26 genannten Fällen erhalten Ursprungserzeugnisse die Begünstigungen des Abkommens, ohne dass ein Ursprungsnachweis vorgelegt werden muss." (DIHK)

Großbritannien – Neue Pflichten im Güterverkehr ab 13. Februar 2023

Seit dem 13. Februar 2023 gelten neue Regelungen für Transportunternehmen in Großbritannien. Sie dienen zur Bekämpfung illegaler Einreisen auf dem Transportweg. Der Güterverkehr wird verstärkt genutzt, um illegal in das Vereinigte Königreich einzureisen. Vor allem Stausituationen werden genutzt, um sich in Fahrzeugen zu verstecken. Die neuen Regelungen verpflichten Transportunternehmen zur Einführung eines Sicherheitskontrollsystem, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Diese können bis zu 6.000 £ bei nicht ausreichend gesicherten LKWs und bis zu 10.000 £  für jeden illegalen Einreisenden betragen. LKW-Fahrerinnen und -Fahrer müssen die vorgeschriebenen Prüfungen bei jeder Fahrt lückenlos durchführen und dokumentieren. (gov.uk)

Kanada – Deutsch-kanadischer Außenhandel wächst kräftig

Deutsche Ausfuhren in das zweitgrößte Flächenland der Erde legten im Jahr 2022 kräftig zu und erreichten einen Wert von 12,8 Mrd. Euro. Das waren nominal 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die deutschen Einfuhren aus Kanada stiegen rasant: Deutschland importierte 2022 Waren für 8 Mrd. Euro – ein Plus von 29 Prozent. Die enormen Wachstumssprünge müssen in ihrer Bedeutung allerdings etwas relativiert werden. Höhere Preise für viele Güter sowie ein im Vergleich zum kanadischen Dollar und dem US-Dollar stark gefallener Euro verzerren das Bild. 
Ein Blick auf die Warenmengen, die das statistische Bundesamt angibt, zeigt zwar ebenfalls einen Anstieg, doch sind die Veränderungen der Ex- und Importe mit Bezug auf das Gewicht (Eigenmasse der Ware) deutlich weniger ausgeprägt. Gemessen in Tonnen nahmen die deutschen Ausfuhren nach Kanada 2022 um 7 Prozent zu, während die Einfuhren um 8,5 Prozent stiegen. Deutsche Exporteure profitierten vor allem von höheren Preisen für Kfz, Maschinen sowie Stahl- und Eisenerzeugnissen. Weitere Informationen (Germany Trade and Invest, Wirtschaftsumfeld | Kanada | Handel)

Luxemburg – Erleichterungen bei Entsendungen von Mitarbeitenden

Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes ausnahmslos bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) im Online-Verfahren melden, zahlreiche Dokumente im Entsendeportal hochladen und der ITM im Rahmen einer monatlichen Meldung Dokumente zur Entlohnung der Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Wie das EIC Trier berichtet, hat Luxemburg seit Januar 2023 nun die Entsendeauflagen erleichtert und die Dokumente, die im Online-Portal der ITM hochzuladen sind, reduziert. So entfallen fortan das Gesundheitszeugnis und der Befähigungsnachweis für die entsandten Mitarbeiter gleichermaßen wie die im Oktober 2021 eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister. Zudem müssen im Entsendeportal auch keine Angaben mehr zum Auftraggeber gemacht werden. Die Rubrik zum Einsatz von Unterauftragnehmern, Leiharbeitnehmern sowie zum Rückgriff auf Arbeitnehmerüberlassung bleibt bestehen.
Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen künftig in Luxemburg einige zusätzliche Dokumente mitführen, und zwar die A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag und die Aufenthaltserlaubnis (für nicht EU-Bürger) der entsandten Arbeitnehmer sowie eine Kopie des Auftrags. Der Aufbewahrungsort dieser Unterlagen ist auch in der Entsendemitteilung anzugeben. (HWK)

Mexiko – Ab 2027 will BMW in Mexiko E-Autos bauen

Der Münchener Autobauer plant rund 800 Mio. Euro in die Herstellung von Elektrofahrzeugen in Mexiko zu investieren. Ab 2027 sollen die ersten Pkw der „Neuen Klasse“ im Werk San Luis Potosí vom Band rollen. „Mit dieser Investition spielt das Werk eine zentrale Rolle in der Transformation der BMW-Gruppe zur Elektromobilität“, sagt Harald Gottsche, Werksleiter von BMW in San Luis Potosí. Das liege nicht nur an der strategisch günstigen Lage, sondern vor allem an einer hervorragenden Mannschaft, die in weniger als vier Jahren seit der Eröffnung bereits drei Modelle für 74 globale Märkte in ausgezeichneter Qualität produzierte. Rund 98 Prozent der hergestellten Fahrzeuge werden exportiert. 
In Mexiko ist der Umstieg in der Automobilindustrie auf Elektromobilität bereits in vollem Gange. Der US-amerikanische Autobauer Ford fertigt seit Ende 2020 den Mustang Mach-E in einem Werk nördlich von Mexiko-Stadt. Ab 2024 will auch General Motors die Produktion von E-Autos in seiner Fabrik in Ramos Arizpe, im nördlichen Bundesstaat Coahuila, aufnehmen. Die beiden deutschen Autobauer Audi und Volkswagen haben angekündigt, ab 2026 mit der Fertigung von E-Autos in Mexiko zu beginnen. Weitere Informationen (Germany Trade and Invest, Branchen | Lateinamerika | Elektromobilität)

Pakistan – Einschränkung bei Zahlungsabwicklung

Aufgrund einer sich verschärfenden Wirtschafts- und Finanzkrise und stark zurückgehender Devisenreserven haben das Finanzministerium und die Zentralbank Pakistans die Bezahlung von Importen nach Pakistan in ausländischen Devisen stark eingeschränkt. Wie die für Pakistan zuständige Auslandshandelskammer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (AHK) und die deutsche Botschaft in Pakistan berichten, werden praktisch keine Akkreditive (Letter of Credit, LC) mehr ausgestellt.
Gemäß der Mitteilung No. 20/2022 vom 27. Dezember 2022 des Exchange Policy Department (EPD) der pakistanischen Zentralbank wurde mit Wirkung zum 2. Januar 2023 die Eröffnung von Akkreditiven bzw. die Bezahlung von Einfuhren in ausländischer Währung nun für folgende Bereich priorisiert:
Essenzielle Einfuhren 
Einfuhren im Zusammenhang mit lebenswichtigen Sektoren wie Lebensmittel (Weizen, Speiseöl usw.) und Arzneimittel (Rohstoffe, lebensrettende/unentbehrliche Arzneimittel, chirurgische Instrumente einschließlich Stents usw.)
Energieeinfuhren 
Einfuhren im Zusammenhang mit Öl und Gas sowie Kohle (für Kraftwerksprojekte, genehmigt vom Energieministeriums)
Einfuhren durch die exportorientierte Industrie
Einfuhren, insbesondere von Rohstoffen, Vorprodukten und Ersatzteilen, durch die exportorientierte Industrie
Importe für landwirtschaftliche Betriebsmittel 
Einfuhr von Gütern, die als Input für die Landwirtschaft benötigt werden (Saatgut, Düngemittel und Pestizide)
Zahlungsaufschub/selbstfinanzierte Importe 
•    Einfuhren mit Zahlungsaufschub von mehr als 365 Tagen ab Versanddatum, vorzugsweise von Mutter-/Schwesterunternehmen der Importeure
•    Importe, die durch Devisen finanziert werden, die bei den Importeuren durch Eigenkapital oder Projektdarlehen/Importdarlehen im Ausland aufgenommen wurden (in Übereinstimmung mit den geltenden Devisenvorschriften)
Einfuhr für exportorientierte Projekte, die kurz vor dem Abschluss stehen 
Einfuhr von Anlagen und Maschinen für exportorientierte Projekte, die kurz vor der Fertigstellung stehen, wenn mindestens 75 Prozent der Anlagen und Maschinen des Projekts bereits eingeführt wurden.
Bei Fragen können Sie sich gern an Muhammad Usman, Pakistan Desk, Deutsch-Emiratische Auslandshandelskammer (AHK VAE), Tel.: +971-4-4470100, E-Mail:  muhammad.usman@ahkuae.com wenden. (DIHK)

VAE – AHK warnt vor Darlehenskonstruktionen

Regelmäßig erhält die Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer (AHK) Klagen von geschädigten deutschen Unternehmen ein, die sich im Vertrauen auf die Finanzkraft des Standorts VAE (Vereinigte Arabische Emirate) an vermeintliche Equity Partner in den Emiraten wenden. Als schwierig haben sich solche Modelle erwiesen, die eine Auszahlung des Darlehens an die vorherige Gründung einer Gesellschaft in den Emiraten (sog. „Special Purpose Vehicle“) knüpfen. Hierfür werden regelmäßig relevante Eurobeträge vorab abgerufen, ohne dass es im Ergebnis zur gewünschten Auszahlung des Kapitals kommt. Die AHK rät dringend, vor der Unterzeichnung solcher Verträge anwaltlichen Rat einzuholen. Auch sollte eine Hintergrundprüfung der emiratischen Investoren unternommen werden, bzw. auch der gelegentlich vermittelnden deutschen Agenten. Eine lokale Rechtsanwaltskanzlei oder die AHK geben wichtige Hinweise. (DIHK/AHK)

45. Auflage K und M

ISBN 978-3-943011-72-2, Autor: herausgegeben von der Handelskammer Hamburg; 45. Auflage; erscheint voraussichtlich Juni 2023; CD-ROM inkl. 5-6 Nachträge: EUR 134,82 inkl. MwSt.; Bestellung: Mendel-Verlag
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten. Die K und M sind jetzt auch als Online-Abo erhältlich. Bestellung