Energieeffizienzklassen

Neues EU-Energielabel für Leuchtmittel

Europaweite neue Energieeffizienzklassen sollen den Stromverbrauch von Leuchtmitteln seit dem 1. September 2021 transparenter machen. Gesetzliche Grundlage für das neue Energielabel ist die EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (2017/1369/EU). 
Die Umstellung auf das EU-Energielabel hat am 1. September 2021 begonnen, mit einer Umstellungsfrist von 18 Monaten bis zum 28. Februar 2023. Nach Ablauf dieser Frist darf dann nur noch das neue EU-Energielabel im Handel gezeigt werden. Gleichzeitig dürfen bestimmte Leuchtmittelarten aufgrund von EU-Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Für Leuchtmittel gilt damit auch die Einteilung der Energieeffizienzklassen von A bis G. Mit den neuen Klassen entfällt die zusätzliche Kennzeichnung über Pluszeichen. A steht für die energieeffizientesten Leuchtmittel, G für die am wenigsten effizienten. 
Die Klasseneinteilungen beruhen auf neuen Berechnungsgrundlagen. Daher sind die Klassen nicht direkt mit denen des bislang geltenden Labels vergleichbar. Das neue Label umfasst neben der Energieeffizienzklasse auch Angaben zum Energieverbrauch in kWh pro 1.000 Stunden Betriebsdauer und einen QR-Code, der zu Informationen über das betreffende Leuchtmittel in der EU-Produktdatenbank führt. Als Spielraum für technische Fortschritte und zusätzlichen Anreize für Hersteller soll die Energieeffizienzklasse A beim neuen Energielabel für Leuchtmittel zunächst frei bleiben. 
Lieferanten und Händler müssen auf die Effizienzklasse des Produktes sowie das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinweisen.