Antragsfrist bis 17. Oktober

Land fördert Gastronomie im ländlichen Raum

Das Land Hessen fördert mit insgesamt zehn Millionen Euro Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro, die Gaststättenbetriebe im ländlichen Raum tätigen. Die erste Antragsphase endet am 17. Oktober.
Der Fördersatz beträgt 45 Prozent und die maximale Förderhöchstsumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Die Förderkulisse erstreckt sich bis auf die Stadtgebiete Marburg und Kassel (ausgenommen Nordshausen) auf den ganzen Kammerbezirk der IHK Kassel-Marburg.
Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WI-Bank digital gestellt werden kann. Die erste Antragsphase läuft noch bis zum 17. Oktober 2021, die Bescheid-Erteilung erfolgt nach Antragseingang. Die Richtlinie, Anleitungen und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage der Bewilligungsstelle unter der Internetadresse: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten