Verzugszinsen

Neuer Basiszinssatz seit 1. Januar


Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Basiszinssatz 3,62 % (zuvor 3,12 %).
Unter Berücksichtigung des Basiszinssatzes ergeben sich ab dem 1. Januar 2024 folgende gesetzliche Verzugszinsen:
Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Zinssatz gemäß § 288 Absatz 1 BGB:
5 Prozentpunkte + 3,62 Prozent = 8,62 % p.a.
Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Zinssatz gemäß § 288 Absatz 2 BGB:
9 Prozentpunkte + 3,62 Prozent = 12,62 % p.a.
Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich halbjährlich zu den genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt. Sie finden die Veröffentlichung auf dieser Internetseite