Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Große deutsche Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Auch kleine und mittlere Unternehmen als Zuliefererbetriebe können indirekt von dem Gesetz betroffen sein. Deshalb wird allen Unternehmen empfohlen, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. Einen Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gibt die kostenfreie Webinarreihe der hessischen Industrie- und Handelskammern.
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