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IHK-Newsletter | 31.08.2021
Kassel-Marburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem neuen Podcast „Nachfolge ist Vertrauenssache“ sprechen wir potenzielle Unternehmensnachfolger an. Die Podcast-Reihe ist seit heute auf gängigen Plattformen wie Apple Podcast, Spotify, Amazon Music und YouTube verfügbar.
Die Wirtschaft diskutiert heute ab 18 Uhr mit Bundestagswahlkandidaten der Parteien aus der Region, wie sich der Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher aufstellen lässt. Klicken Sie rein und stellen Sie Ihre Fragen im Chat!
Zudem haben wir die neuesten IHK-Wirtschaftsinformationen aus den von Ihnen gewählten Themengebieten für Sie zusammengestellt.
Die aktualisierte Version (Stand: August 2021) zu den Beauftragten nach Umwelt- und Arbeitsschutz enthält die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Bestellung der Beauftragten, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, die geforderte Qualifikation sowie Hinweise zu den jeweils zuständigen Behörden.
Bis zum 30. September können Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig „Herstellung von Industriegasen“ beim BAFA einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Die Begrenzung greift bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 Prozent oder weniger.
Bisher war der 1. Januar 2022 Stichtag für die Umstellung von CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb in UK. Nun wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung noch bis Anfang 2023 verwendet werden kann - ausgenommen Medizinprodukte.
Am 9. September 2021 tritt die neue EU-Dual-Use-VO in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwei neue Merkblätter veröffentlicht.
Kann der Kläger im gerichtlichen Verfahren den behaupteten Sachmangel bei einem Online-Kaufvertrag nicht beweisen, geht diese Nichtaufklärbarkeit zu seinen Lasten.
Die Werbung für einen Fitnessstudiovertrag muss nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main den Gesamtpreis, also das „tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt“, ausweisen.
Ab dem 1. August 2021 sind alle Gesellschaften im Transparenzregister eintragungspflichtig. Bislang galten Erleichterungen für Unternehmen, deren Gesellschafterliste z. B. im Handelsregister elektronisch abrufbar war. Diese Erleichterungen entfallen zukünftig. Wer nicht handelt, riskiert ein Bußgeld!
Mit neuen Schwellenwerten wurden weitere Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kritis) identifiziert, die bestimmte technische und organisatorische Vorkehrungen zur Absicherung ihrer informationstechnischen Systeme treffen und erhebliche Störungen an das BSI melden müssen. Die betroffenen Betreiber müssen sich bis April 2022 beim BSI anmelden.