Am 24. Dezember 2020 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf einen Vertragsentwurf zum Austritt aus dem EU-Binnenmarkt geeinigt. Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2021 Einiges berücksichtigen.
Restrukturierungen insolvenzbedrohter Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens werden vereinfacht. Hierzu ist am 1. Januar 2021 ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten. Weitere Informationen und Anmeldung
Die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung soll nun auch im Januar 2021 ausgesetzt werden, wenn eine Beantragung staatlicher Hilfen zur Abmilderung der Pandemiefolgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht rechtzeitig möglich ist. Weitere Informationen
Nachdem der Bundesrat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt hatte, wurde es am 30. Dezember 2020 verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft.