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IHK-Newsletter | 15.12.2020
Kassel-Marburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in der Beratung am 13. Dezember 2020 einen erneuten Lockdown beschlossen. Die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergänzen die bereits bestehenden Regelungen und treten ab dem 16. Dezember in Kraft. Sie sind vorerst bis zum 10. Januar 2021 gültig.
Zu den wichtigsten Regelungen zählen: - Der Einzelhandel wird geschlossen – mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf. - Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. - Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. - Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Die hessische Landesregierung hat die Lockdown-Beschlüsse umgesetzt. Ab dem 16. Dezember 2020 gelten aufgrund der aktualisierten Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung neue Regeln.