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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind.

Auch indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, sind antragsberechtigt.

Die Anträge können ab sofort bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Newsletter-Team der IHK Kassel-Marburg
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Geldscheine mit Hinweis Coronavirus
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Beantragung ab sofort

Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Die Corona-Novemberhilfe

Die Höhe der Novemberhilfe beträgt 75 Prozent des Vergleichsumsatzes (Netto-Umsatz im November 2019) und wird anteilig für jeden Tag im November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war (Leistungszeitraum). Im Leistungszeitraum erzielte Umsätze bleiben unberücksichtigt, sofern sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht übersteigen.

Während des Leistungszeitraums erzielte Umsätze, die über 25 Prozent des Vergleichsumsatzes hinausgehen, werden vollständig auf die Novemberhilfe angerechnet. Umsätze, die im November 2020 nachweislich außerhalb des Leistungszeitraums (also außerhalb der von Schließungen betroffenen Zeit) erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt und müssen bei der Antragstellung daher auch nicht mit angegeben werden.

Weitere Informationen - auch zu weiteren finanziellen Hilfen

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