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Sehr geehrte Damen und Herren,

zahlreiche hessische Gaststätten befinden sich durch die Corona-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Hessische Landesregierung möchte gastronomische Betriebe unterstützen und bietet daher eine Corona Sofort-Kleinbeihilfe aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ an.

Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro. Die Antragsstellung ist bis zum 26. November möglich.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Newsletter-Team der IHK Kassel-Marburg
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Geldscheine mit Hinweis Coronavirus
© studio-v-zwoelf | stock.adobe.com

Antragsfrist ist spätestens der 26. November

Corona Sofort-Kleinbeihilfe für Gastronomiebetriebe

Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse erhalten. Diese gelten für Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfs oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebs (z. B. Umbauten) erforderlich und geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung in Außenbereichen unterstützen. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro. Weitere Informationen

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