Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse erhalten. Diese gelten für Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfs oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebs (z. B. Umbauten) erforderlich und geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung in Außenbereichen unterstützen. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro. Weitere Informationen